Einige Versicherer verzichten bei Dienstunfähigkeit auf die konrekte Verweisbar keit.
Bekommt ein Beamter auf Lebenszeit Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit in Form von zum Beispiel Ruhegehalt, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag gezahlt und vom Versicherer seine abgesicherte Dienstunfähigkeitsrente, so verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung des Beamten auf die konkrete Verweisung auf eine andere Tätigkeit.
Beispiel: Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Feuerwehrleute neben der Haupttätigkeit als Brandmeister zusätzlich noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben. Sollte dieser nun vom Dienstherren aus allgemeinen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden erhält er neben dem Ruhegehalt zusätzlich Leistungen aus seiner Dienstunfähigkeitsverischung in Form der abgesicherten Dienstunfähigkeitsrente. Jetzt kommt der Verzicht auf konkrete Verweisung ins Spiel, denn der Versicherer zahlt dann in diesem Fall die Dienstunfähigkeitsrente weiter, obwohl der Versicherte eine andere seinen Kenntnissen, Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechende andere Tätigkeit ausübt. Andernfalls könnte der Versicherer die Weiterzahlung verweigern oder abbrechen.
In unseren Beratungen berücksichtigen wir, dass diese wichtige Klauses in der Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten ist.