Information nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
HELD & UHLMANN GmbH
Geschäftsführer: Florian Held und Daniel Uhlmann
Ansbacher Str. 22, 91595 Burgoberbach
Telefon: 09805 3199970
E-Mail: hallo@beamten-finanz-campus.com
Status des Vermittlers gemäß Gewerbeordnung:
Wir, die HELD & UHLMANN GmbH sind als Versicherungsmakler tätig und bieten eine Beratung an. Wir verfügen über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung und sind bei der zuständigen Behörde IHK für München und Oberbayern gemeldet.
Im Vermittlerregister sind wir unter der Nummer D-7HG4-FI2R8-81 registriert.
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 01806 00 58 50*
* 0,20 €/ Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf
Vergütung
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel Courtagen, die von den Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich von Ihnen getragen werden, da sie in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit unseren Kunden werden wir auch auf Basis anderer Vergütungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der Vergütungsmodelle.
Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber, Kooperationspartner) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern, Kooperationspartnern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
In Versicherungsangelegenheiten nehme ich an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor den oben unter Ziffer vier genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. In der Anlagevermittlung nehme ich daran auf freiwilliger Basis teil.