AVB DBV 12.2022
Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt dann vor, wenn die versicherte Person als Beamtin oder Beamter wegen festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt worden ist.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit kann durch einen Amtsarzt oder einen vom Dienstherren beauftragten medizinischen Gutachter festgestellt werden.
Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die versicherte Person entlassen oder in den Ruhestand versetzt wurde.
Neben der echten Dienstunfähigkeitsklausel sollte ein gutes Bedingungswerkt ebenfalls noch eine Teildienstunfähigkeitsklausel, eine Günstigerprüfung und den Verzicht der Nachprüfung enthalten.
Unser Fazit: Aus unserer Sicht ist genau das die Klausel neben den oben erwähnten, welche ein Beamter in seiner Dienstunfähigkeitsversicherung benötigt. Warum? Das ist ganz einfach: stell dir einmal vor du bis in der Situation, dass du als Beamter dienstunfähig geworden bist. Mittlerweile werden über ein Drittel der Beamten aufgrund psychischer Erkrankungen dienstunfähig. Genau dann (speziell bei einer psychischen Erkrankung) hast du sicherlich keine Lust oder Kraft mit einem Versicherer zu Diskutieren, ob du nun dienst- oder berufsunfähig bist. Genauso wenig möchtest du einen weiteren Arzttermin wahrnehmen in dem festgestellt wird, dass du berufsunfähig bist. Was dich interessiert ist schnellstmöglich von deinem Versicherer Leistung zu erhalten ohne komplizierte Wege gehen zu müssen.
Wir selbst haben es schon erlebt, dass ein Beamter der in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem nicht auf Beamte spezialisierten Berater abgeschlossen hatte, wegen einer Depression dienstunfähig wurde. Dieser Mandant war nicht nur mit der Situation überfordert, sondern auch mit dem Antragsprozess, so dass er sich dagegen entschieden hat einen Leistungsantrag zu stellen. Unter anderem aus dem Grund, weil er im Internet von mehreren Gerichtsurteilen gelesen hat wie schwierig es ist in seinem Fall als dienstunfähiger Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten und ein solches Gerichtsverfahren zu gewinnen, da sein Vertrag keinerlei DU-Klausel vorsah. Schlussendlich hat er sogar den kompletten Vertrag gekündigt - dies zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist sich von einem echten Experten beraten zu lassen der wie wir auf die Beratung von Beamten spezialisiert ist!